Gesundheitsversorgung, Dienstunfähigkeit, Versorgungslücke. Bei Beamten ist fast alles anders als bei Angestellten — und fast nichts davon steht im Einstellungsschreiben. Ich berate deutschlandweit, in jedem Bundesland.
Du weißt, was dein Dienstherr für dich übernimmt — und was nicht. Du hast eine Krankenversicherung, die zu deiner Situation passt. Du bist gegen Dienstunfähigkeit abgesichert, auch in den ersten Jahren. Und du kennst deine Versorgungslücke in Zahlen statt im Bauchgefühl.
Beamte werden oft schlecht beraten, weil viele Berater die Sondersituation nicht kennen. Ich berate seit 2010 Beamte, und die Fehler wiederholen sich.
Wie deine Gesundheitskosten abgedeckt sind, ist nicht bei allen Beamten gleich. Es hängt an deiner Laufbahn, an deinem Dienstherrn und an deinem Bundesland — und es sind längst nicht immer klare Entweder-oder-Fälle. Im Polizeidienst zum Beispiel sieht das anders aus als im Schuldienst.
Dazu kommen unterschiedliche Sätze je nach Dienstherr, Familienstand und Kinderzahl, und mit der Pensionierung ändert sich die Lage noch einmal. Hier gibt es keine Antwort, die für alle stimmt — nur die, die zu deinem Fall passt. Genau dafür brauchst du jemanden an der Hand, der die Unterschiede kennt.
Das ist der teuerste Irrtum. Eine normale Berufsunfähigkeitsversicherung greift bei Beamten nicht automatisch, wenn der Dienstherr dich in den Ruhestand versetzt. Dafür braucht der Vertrag eine echte Dienstunfähigkeitsklausel. Viele Verträge haben nur eine abgeschwächte — und das merkt man erst, wenn es zu spät ist.
Als Beamtin auf Widerruf oder auf Probe hast du noch keinen vollen Versorgungsanspruch. Wirst du in dieser Zeit dienstunfähig, stehst du deutlich schlechter da, als die meisten annehmen. Genau in dieser Phase wird am seltensten beraten — weil man jung ist und sich unverwundbar fühlt.
Diesen Satz höre ich oft, vor allem von Polizistinnen und Polizisten. So einfach ist es nicht: Eine solche Stelle muss es erst einmal geben, sie muss zu deiner Besoldung passen, und du musst sie auch bekommen. Darauf zu bauen, ohne es geprüft zu haben, ist die riskanteste Variante.
Die volle Pension bekommst du erst nach vielen Dienstjahren, und sie liegt unter deinen letzten Bezügen. Zwischen dem, was reinkommt, und dem, was du gewohnt bist, klafft eine Lücke. Die kann man ausrechnen — und dann entscheiden, was man damit macht.
Dienstherr, Statusgruppe, Familienstand, Dienstjahre. Daraus ergibt sich alles Weitere — und das ist bei jedem anders.
Ich rechne dir aus, was im Fall der Fälle wirklich kommt. Nicht als Schätzung, sondern konkret. Danach reden wir über Lösungen.
Meistens sind es zwei, drei Dinge — nicht zwanzig. Was schon gut ist, bleibt. Ich sage dir auch, wenn du nichts brauchst.
Jede Laufbahn hat ihre eigenen Regeln, und jedes Bundesland noch mal eigene. Deshalb fange ich nie mit dem Produkt an, sondern mit deiner Laufbahn und deinem Dienstherrn.
Im Polizeidienst ist die Gesundheitsversorgung anders geregelt als bei den meisten anderen Beamten — und mit der Pensionierung ändert sie sich noch einmal. Dazu bringt der Dienst Risiken mit, die bei der Absicherung eine Rolle spielen.
Während der Dienstzeit bist du truppenärztlich versorgt. Die entscheidende Frage kommt danach — besonders auf Zeit. Wer sich erst am Dienstzeitende darum kümmert, hat die günstigen Jahre verschenkt.
Oft Teilzeit, häufig eine Familienphase dazwischen. Genau diese Kombination reißt später die größten Lücken in die Versorgung — und sie lässt sich früh sehr gut schließen.
Bund, Land oder Kommune — der Dienstherr entscheidet über die Details deiner Versorgung. Zwei Kolleginnen am selben Schreibtisch können unterschiedliche Ansprüche haben.
Vom Gericht bis zum Justizvollzug. Gerade im Vollzugsdienst gelten eigene Regeln — bei der Gesundheitsversorgung wie bei der Dienstunfähigkeit.
Ihr rechnet beruflich mit Zahlen und kommt bei den eigenen oft zuletzt dran. Erfahrungsgemäß die Gruppe, die am schnellsten versteht, worum es geht — wenn es einmal jemand aufschreibt.
Teilweise. Bei Krankheit hilft die Beihilfe, bei Pension die Versorgung. Aber beides deckt nur einen Teil, und in den ersten Dienstjahren greift die Versorgung noch gar nicht richtig. Genau diese Lücken schauen wir uns an.
Dann schauen wir zuerst in deinen Vertrag, ob eine echte Dienstunfähigkeitsklausel drin ist. Wenn ja, super — dann brauchst du an der Stelle nichts Neues. Wenn nein, weißt du es wenigstens jetzt und nicht im Ernstfall.
Zuerst die Frage davor: Wie sind deine Gesundheitskosten überhaupt abgedeckt? Das hängt an deiner Laufbahn und entscheidet schon mal die halbe Richtung. Danach kommt es auf deinen Satz an, auf deine Familiensituation, auf dein Bundesland und darauf, was für dich nach der Pensionierung gelten wird. Es gibt keine Antwort, die für alle stimmt — deshalb schauen wir uns deinen Fall an und rechnen ihn durch.
Gerade jetzt. Du bist jung, gesund und günstig — und du bist in der Phase mit dem geringsten Schutz. Später wird beides schlechter: der Preis und die Annahmechancen.
Eine Stunde deiner Zeit, sonst nichts. Das Erstgespräch und die Berechnung deiner Zahlen sind kostenlos. Danach entscheidest du in Ruhe, ob du überhaupt etwas ändern willst.
Erzähl mir kurz, wo du stehst. Ich melde mich innerhalb von zwei Werktagen. Eine Stunde deiner Zeit, kostenlos, deutschlandweit online.